Daniel
Hoffmann

Seit 15 Jahren als Rechtsanwalt tätig

DH

Rechtsanwalt

Ich bin seit 15 Jahren als Rechtsanwalt tätig, davon die letzten 12 Jahre selbständig. Ich verfüge über Erfahrung im Umgang mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, anderen Anwälten und Anwältinnen sowie Gerichten und Behörden.

Das von Ihnen gewünschte Tätigkeitsgebiet können Sie direkt oben oder im Menu «Rechtsgebiete» anwählen. Ich stehe ein für eine bestmögliche Wahrung Ihrer Interessen mit viel persönlichem Engagement im Rahmen einer kleinen und zentral gelegenen Kanzlei. Ich kann Ihnen folgende Zusicherungen geben:

  • Sie haben den gleichen Ansprechpartner während der ganzen Mandatsdauer
  • Sie erhalten eine professionelle Betreuung in einem persönlichen Umfeld
  • Sie können mich persönlich jederzeit telefonisch, per E-Mail oder mittels Videokonferenz (Zoom, MS-Teams) erreichen

Strafrecht

Verdächtige Person: Jeder Mensch kann in den Verdacht geraten, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Es droht dann eine Strafuntersuchung oder gar Untersuchungshaft. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Lebensbereiche der betroffenen Person. Auf die familiäre und soziale Stellung und nicht zuletzt auch auf die Situation am Arbeitsplatz. Selbst wenn sich der Verdacht im Nachhinein nicht erhärtet, lassen sich die negativen Konsequenzen häufig nicht ohne Weiteres rückgängig machen.

Die Einhaltung der Verfahrensvorschriften seitens der Behörden und die Geltendmachung von Verteidigungsrechten sind deshalb zu Beginn eines Strafverfahrens von entscheidender Bedeutung, um die nachteiligen Folgen in möglichst schonenden Grenzen zu halten.

Untersuchungshaft: Haft ist nur zulässig, wenn die beschuldigte Person eines Verbrechens oder Vergehens dringend verdächtig ist (Tatverdacht) und ernsthaft zu befürchten ist, dass sie sich durch Flucht dem Strafverfahren oder der zu erwartenden Sanktion entzieht (Fluchtgefahr), oder Personen beeinflusst oder auf Beweismittel einwirkt, um so die Wahrheitsfindung zu beeinträchtigen (Kollusions- oder Verdunkelungsgefahr) oder durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährdet, nachdem sie bereits früher gleichartige Straftaten verübt hat (Wiederholungsgefahr). Die Untersuchungshaft muss von der Staatsanwaltschaft beim Gericht beantragt werden.

Beizug eines spezialisierten Strafverteidigers: Der frühestmögliche Kontakt mit einem Strafverteidiger ist sehr wichtig und oftmals entscheidend für den Ausgang des Strafverfahrens. Kontaktieren Sie mich deshalb, bevor Sie zu einer Einvernahme bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einer Behörde gehen. Eine Einvernahme ist eine absolute Stresssituation – auch wenn Sie unschuldig sind. Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sagen Sie schon an der Unfallstelle der Polizei nichts und sprechen auch sonst mit niemandem. Sie haben schon zu diesem Zeitpunkt das Recht, nichts zu sagen. Machen Sie von diesem wichtigen Recht Gebrauch. Egal, was die Polizei oder sonst jemand Ihnen erzählt oder verspricht. Denken Sie daran: Ein einmal abgelegtes Geständnis oder Teilgeständnis ist schwierig zu korrigieren. 

Notfälle: Im Falle einer Verhaftung, Hausdurchsuchung oder wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie mich über meine Büronummer im Sinne einer Notfallnummer auch ausserhalb der Bürozeiten erreichen. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine Notfallnummer handelt und sonstige Anfragen oder Terminvereinbarungen nur während den üblichen Bürozeiten bearbeitet werden können.

Das Tätigkeitsgebiet Strafrecht ist umfassend. Es beinhaltet die klassische Strafverteidigung bis und mit Hauptverhandlung und weitergehend bis zum Bundesgericht. Oder durch Beendigung mit Strafbefehl oder mit einer Einstellungsverfügung. Der Strafbefehl und die Einstellung können innert 10 Tagen angefochten werden. Dies beim Strafbefehl dann, wenn Sie der Meinung sind, dieser sei falsch oder auch dann, wenn Sie der Meinung sind, dass eine geringere Strafe gerecht wäre. Als Beschuldigter müssen Sie die Einsprache nicht begründen. Bevor Sie dann zur Polizei oder zur Staatsanwaltschaft an eine Einvernahme gehen, rate ich Ihnen, einen Strafverteidiger zu konsultieren.

Das Strafrecht beinhaltet weiter die Geschädigten- und Opfervertretung sowie das Verwaltungsstrafrecht wie bspw. das Ausländerstrafrecht. Ebenso verfasse ich für Sie eine Strafanzeige, wenn Sie durch eine Straftat geschädigt wurden.

Ausländerrecht

Oft sind die Fristen Im Ausländerrecht sehr kurz. Vermeiden Sie Zeitverlust und melden Sie sich so schnell wie möglich bei mir. Oft geht es um einen Widerruf oder eine Nichtverlängerung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung (B- oder C) oder um einen geplanten Familiennachzug in die Schweiz. Hier ist es wichtig, sich vor dem ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde / Migrationsamt rechtlich zu informieren. Eigene schriftliche Eingaben wie bspw. beantragen von Bewilligungen oder Telefonate an das Migrationsamt sind zu vermeiden. Sehr oft wird gegenüber den Behörden zu viel preisgegeben, was im Nachgang nicht mehr zu korrigieren ist. Desgleichen sind erhaltene Auskünfte per Telefon oder beim persönlichen Erscheinen am Schalter des Migrationsamtes mit Vorsicht zu geniessen.

Weitere Brennpunkte im Ausländerrecht:

  • Vom F zum B (Einerseits mit Bezug zum Asylrecht oder beantragen einer B-Aufenthaltsbewilligung wegen Familiennachzugs)
  • Vom B zum C (beantragen einer C-Bewilligung)
  • Ein B erhalten (das erste Mal in der Schweiz)
  • Vom C zum Schweizerpass (Einbürgerung)
  • Widerruf / Nichtigerklärung des Erhalts des Schweizerpasses
  • Trennung in der Ehe vor Ablauf von drei Jahren (Verlust des B)
  • Widerruf B oder C wegen Schulden
  • Widerruf B oder C wegen Straftat (Landesverweisung)
  • Erleichterter Familiennachzug für Personen mit EU-Pass, die in der Schweiz leben
  • Familiennachzug von pensionierten Eltern aus dem Ausland
  • Probleme mit Einwohnerämtern
  • Probleme mit dem SEM
  • Probleme mit Visumsgesuchen bei ausländischen Botschaften

Asylrecht

Ich unterstütze Sie nach einem negativen Asylentscheid des SEM mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Im Fall eines zweiten Negativentscheids berate ich Sie betreffend Wiedererwägungsgesuche oder unterstütze sie bei einem zweitem oder dritten Asylgesuch. Ebenso kann ich Sie bei Ihrem ersten Asylgesuch / Asylantrag unterstützen, schon bevor Sie in der Schweiz ankommen (melden Sie sich per E-Mail). Haben sie eine F-Bewilligung, sind also vorläufig aufgenommen worden (vorläufige Aufnahme), wird nach fünf Jahren die Umwandlung der F- in eine B-Bewilligung ein Thema. Es geht um eine so genannte Härtefallbewilligung.

Ich unterstütze sie auch bei Ihrer Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Weitere Brennpunkte im Asylrecht:

  • Wiedererwägungsgesuch
  • Härtefallgesuch
  • Vom F zum B
  • Aberkennung des Flüchtlingsstatus
  • Dublin-Beschwerde
  • Reiseausweis für Flüchtlinge

Ablauf und Kosten

Eine Kontaktaufnahme mit mir beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch in meinem Büro. Bei Bedarf kann dieses Gespräch auch in externen Sitzungsräumen, per Telefon oder Videokonferenz (Zoom, MS Teams) stattfinden. Für das Erstgespräch verlange ich pauschal Fr. 200.- für maximal eine Stunde. Es geht hier um eine mündliche Beratung mit Sachverhaltserfassung, Lösungsansätzen und der Beantwortung Ihrer Fragen. Nach einer Erstberatung lässt sich jeweils gut abschätzen, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind.

Weitergehend wird die Rechtslage anhand von Standardwerken und der Rechtsprechung analysiert. Spezialliteratur wird beigezogen. Chancen, Risiken und Handlungsoptionen, insbesondere auch Kostenrisiken werden dargelegt. Das Resultat wird mündlich erläutert oder auf Wunsch auch schriftlich mitgeteilt und es beginnt die Ausfertigung von Schreiben an die Gegenseite oder von Rechtsschriften.

Das Honorar bzw. der Vorschuss kann bei mir im Büro in bar, mittels EC- oder Kreditkarte beglichen oder vorab auf mein Vorschusskonto überwiesen werden.

Bankverbindung zur Leistung einer Vorschusszahlung

Postfinance
Kontonummer 89-123474-0
IBAN: CH35 0900 0000 8912 3474 0
BIC: POFICHBEXXX

Rechtsanwaltsbüro Daniel Hoffmann
Kernstrasse 37
8004 Zürich

 

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